Die Ablösung der Allmende 
  In Mönninghausen und Bönninghausen 1832

 

Unsere Heimat war im Jahre 1816 vom Großherzogtum Hessen-Darmstadt zu Preußen gekommen. Nach den napoleonischen Kriegen wurden umfangreiche Reformen in Gang gesetzt. Dazu gehörte auch die Ablösung der Allgemeinhuden (Allmende) und Überführung in Privateigentum. In Mönninghausen befanden sich die Ackerflächen in Privateigentum und wurden in vielen Teilstücken mit einem sehr schlechten Wegenetz bewirtschaftet. Hier wurde erst in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts separiert, d. h. zusammengelegt und das jetzige Wegenetz geschaffen. 

Karte von Mönninghausen 1848

Das Mönninghauser Bruch befand sich als Weideland im Gemeineigentum, in dem neben den Mgh. Bürgern auch die Bönninghäuser, der Freiherr von Hörde (Schwarzenraben) und der Graf von Bocholz (Störmede) Huderechte besaßen. Der erste Schritt war die Aufteilung an die genannten Beteiligten (Markenteilung). Dieser Verwaltungsakt beginnt wie folgt: "Von der unterzeichneten königlichen General-Kommission wird der nachstehende gerichtliche General-Theilungsrezeß des Mönninghauser und Benninghauser Bruchs dato Mönninghausen, den 29. Dezember 1832, . . . welcher wörtlich folgendermaßen lautet: Theilungsrezeß des Mönninghauser und Benninghauser Bruchs § 1) Die in der Überschrift bezeichneten Gemeindeweide oder Bruch bey dem Vöhe-Teiche und dem gleichnamigen Gute und dem Gemeinde-Bezirke Mgh., Bürgermeisterey Gesecke, Kreis Lippstadt, Regierungs-Bezirk Arnsberg gelegen, wurde von den Gemeinden Mgh. und Bgh. als Eigenthum versteuert, und von ihnen und dem Freyherrn von Hoerde zu Schwarzenraben und dem Besitzer des Gräflich von Bocholtzschen Guts zu Störmede ausschließlich zur Weide benutzt, und eignet sich, weil sie Überschwemmungen ausgesetzt ist, größtentheils und fast ausschließlich zur Wiesen-Kultur. (...)" 

Mönninghauser Bruch

Der dem Freiherrn von Hoerde zugesprochene Bereich wird unter § 2, Absatz 1, wie folgt beschrieben: "Die Theilungsinteressenten erkennen als Grenze des dem Freyherrn zu Hoerde ausschließlich gehörigen Districktes diejenige Linie an, welche von der südwestlichen Spitze der Hecke an Mertensmeier's Kampe in durchaus gerader Richtung an einem alten Baumstamme, welchen der Bewohner des Vöheteichs Canstein gehauen hatte, vorbey und von hier in gerader Richtung bis an die untere nördliche Spitze des Vöheteichs gezogen wird, und soll der östlich dieser Linie belegene Districkt dem Freyherrn von Hoerde als ausschließliches Eigentum überlassen werden, und zwar dergestalt, daß die Gemeinden Mgh. und Bgh. nicht ferner berechtigt sein wollen, auf diesem Districkte mit irgend einer Viehgattung die Hude auszuüben." Dafür verzichtet der Freiherr von Hoerde auf Anrechte in anderen Bereichen. Unter § 3 heißt es: "Bey der Auseinandersetzung der also beschriebenen Gemeinheit sind die, auf ergangener Edictal-Citation folgende Miteigentümer und Servituts-Berechtigten aufgetreten. I. Die Gemeinde Mönninghausen, welche in allem 68 Mitglieder zählt, vertreten durch ihre, von den erschienenen 56 Gemeinde-Gliedern gewählten Deputierten: Heinrich Niermann, Anton Jacob, Wilhelm Hunold zu Mönninghausen; II. Die Gemeinde Bennighausen, vertreten durch ihre, von ihrem sämtlichen 12 Mitgliedern gewählten Deputierten: Stephan Uhlenkuken und Henrich Dirksmeier; III. Der damalige Landrat, jetzt königlicher Kammerherr Engelbert Freyherr von Hoerde zu Schwarzenraben als Besitzer der berechtigten Güter Eringerfeld und Vöheteich, vertreten durch seine Spezial-Bevollmächtigten Rentmeister Schwiele und Hofgerichts-Advokat Scheck; IV. Der Besitzer des Gräflich von Bocholzschen Guts Störmede, zuerst Domprobst Graf Theodor von Bocnolz, dann Graf Wilhelm von Bocholz zu Paderborn, nunmehr Diedrich Graf zu Menzel, vertreten durch ihre Spezial-Bevollmächtigte Rentmeister Prussen und Verwalter Ufflacker." Die Ermittlung der Mönninghäuser und Bgh. Anteile des Bruches ergab sich aus den jeweiligen Viehbeständen. Es heißt dort: "Zur Ermittlung des bei dieser Auseinandesetzung den Gemeinden Mgh. und Bgh, gebührenden Anteils soll der Viehbestand der beiden Gemeinden im achtjährigen Durchschnitte zum Grunde gelegt und um diesen Viehbestand zu ermitteln, das Resultat der Verzeichnisse, welche vom Jahre 1809 bis zum Jahre 1816 jährlich von den Ortsschultheißen aufgenommen worden und bey dem Landrath zu Lippstadt sich befänden, zur einzigen und entscheidenden Grundlage dienen." Außerdem werden auf den Vollmeier oder Vollspann vierzig Stück Gänse und auf die übrigen Einwohner eine entsprechende Anzahl gerechnet. Diese Liste weist im Durchschnitt der Jahre 1809 bis 1816 in Mgh. und Bgh. folgende Viehbestände auf (siehe nachstehend). Die Privatisierung der Weideflächen im Bruch wurde um 1850 begonnen und erst Anfang der 60er Jahre abgeschlossen. 


Milchholen mit Hund und Pferdegespann

  

Mönnighausen Bönninghausen
Zugpferde  80 1/8 26 1/4
Fohlen 14 3/4 6 1/4

Zuchtochsen

 

2

 

1 1/8

 

Kühe

 

169 7/8

 

38 3/8

 

Rinder

 

103 3/8

 

25 3/8

Schweine

 

96

 

24 3/8

 

 

Text von Franz Ludwigt, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors, Veröffentlicht in „Geseker Heimatblätter“, 52 Jahrgang, April 1994, Nr. 377; Quellen: Unterlagen der ehemaligen Gemeinde Mönninghausen im Stadtarchiv Geseke und mündliche Überlieferungen.

www.moenninghausen.de